Berlin - Der Wandertourismus in Deutschland erhält Rückenwind: Der Deutsche Tourismusverband (DTV) und der Deutsche Wanderverband (DWV) bezeichnen die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4. Dezember 2025 als wichtigen Durchbruch. Bund und Länder haben sich in Berlin darauf verständigt, zentrale Haftungsfragen im Zusammenhang mit Wanderwegen, Wäldern und anderen öffentlich zugänglichen Erholungsräumen neu zu ordnen – und damit eines der drängendsten Probleme im Wander- und Naturtourismus anzugehen.
Beide Verbände hatten sich in den vergangenen Monaten intensiv dafür eingesetzt, dass die Reform kommt. In ihrer gemeinsamen Resolution „Für den Erhalt der Wanderinfrastruktur – Reform des Bundeswaldgesetzes jetzt!“ forderten sie eine klare gesetzliche Grundlage, die Rechtssicherheit schafft und das ehrenamtliche Engagement schützt. Die nun angekündigten Anpassungen erfüllen aus Sicht von DTV und DWV genau diese Erwartungen.
Mehr Sicherheit, weniger Bürokratie – und ein klares Signal für den Zugang zur Natur
Kernpunkt der geplanten gesetzlichen Änderungen ist die ausdrückliche Festschreibung, dass die Nutzung von Wäldern, Gewässern und unentgeltlichen öffentlichen Einrichtungen künftig „auf eigene Gefahr“ erfolgt. Die Haftung soll auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt werden. Das schafft Klarheit für Waldbesitzende, Kommunen und die vielen Ehrenamtlichen, die Schilder, Sitzbänke, Informationstafeln oder ganze Wegabschnitte pflegen.
DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz betont die Bedeutung dieser Entscheidung für die touristische Infrastruktur:
„Ob Wegweiser oder Sitzbank – ein Rückbau unserer Wanderinfrastruktur aufgrund von unkalkulierbaren Haftungsrisiken hätte den Wandertourismus enorm geschadet. Die geplanten Anpassungen im Bundes- und Landesrecht sind ein wichtiger und längst überfälliger Schritt, um das Wanderangebot in Deutschland zu erhalten. Unsere Wälder und Wanderwege generieren jedes Jahr hohe Einnahmen und stärken damit unsere Tourismusregionen und die regionale Wirtschaft.“
DWV-Geschäftsführer Dr. Bernd Hartmann hebt vor allem den Schutz des Ehrenamts hervor:
„Mit den gesetzlichen Anpassungen werden endlich rechtliche Klarheiten geschaffen. Das ist besonders für unsere vielen Ehrenamtlichen, die mit viel Engagement vorhandene Wanderinfrastruktur wie Sitzgelegenheiten, Informationstafeln oder Wegweiser im Wald pflegen und ausbauen, eine gute Nachricht. Wandern ist Deutschlands beliebtestes Freizeitangebot und ein wichtiger Wirtschaftsfaktor – besonders im ländlichen Raum.“
Reform muss bis Ende 2026 umgesetzt werden
Bund und Länder haben vereinbart, die erforderlichen Änderungen im Bundes- und Landesrecht spätestens bis 31. Dezember 2026 in Kraft zu setzen. Für DTV und DWV ist das ein entscheidender Zeitrahmen, denn ohne zügige Umsetzung bleibt die Unsicherheit bestehen. Die Verbände erwarten, dass der angekündigte Reformprozess jetzt ohne Verzögerung vorangetrieben wird.
Die Modernisierungsagenda der Ministerpräsidentenkonferenz verfolgt darüber hinaus das Ziel, staatliche Strukturen effizienter zu gestalten, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und bürokratische Belastungen zu reduzieren. Die Reduzierung von Haftungsrisiken im Naturraum ist dabei ein wesentlicher Baustein – und ein Signal, dass der Zugang zur Natur weiterhin niedrigschwellig und verlässlich möglich bleiben soll.
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